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Gefahrgutberatung
U. Hildach
Schulung 02
Schulung 01
Ausbildung Ladungssicherung
Schulungsraum
Schulung 02
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Schulung und Beratung
Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Funktionen eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR/RID/MDG-Code über die Bestimmungen erhalten haben, die für die Beförderung dieser Güter gelten.
Gefährliche Güter
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Zitat
“Gesagt ist nicht gehört,
gehört ist nicht verstanden,
verstanden ist nicht einverstanden, einverstanden ist nicht getan,
getan ist nicht richtig getan.”
Konrad Lorenz (1903-1989)
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